Bauprojekt
So hat 1972 als ich das Gebäude Wisflecken 10 erworben habe die Umgebung ausgesehen. Die folgenden Bilder zeigen, was daraus geworden ist. Ich überlasse es dem Betrachter zu beurteilen, was die Behörden von Gemeinde und Kanton trotz Ortsbildinventar und die sog. Hilfe der Denkmalpflege zustande gebracht haben.
ca 20 Jahre später
Etwa zu dieser Zeit wird das ISOS dh das BundesInventar der schützenswerten Ortsbilder erstellt.
Das kümmert aber für lange Zeit weder Gemeinde noch Kanton, wie die folgenden Bilder zeigen.
Dieser Neubau steht in der geschützten Baugruppe 0.5 des ISOS Inventars. Abgesehen davon, dass das Ziel Erhaltung vorgeschrieben ist, muss die Denkmalpflege bei Neubauten in einem solchen Gebiet zwingend beigezogen werden und den ISOS Zielen Nachachtung verschaffen. .. Muss ich annehmen, dass dieses mit 10 Personen dotierte Amt eine solche Baute für eine angepasste Einfügung ins Ortsbild hält? Dass die Gebäudeform passt, kann ich gerade noch nachvollziehen, für die gewählte Materialisierung und Farbgebung fehlt mir selbst bei gutem Willen das Verständnis.
- Sieht so die angeblich zu pflegende Umgebungsrichtung II des ISOS am Burgberg bzw Wisfleggen aus?
- Diese an das oben abgebildete Haus hangaufwärts anschliessenden uneinheitlichen Bauten in der Umgebungsrichtung II passen nicht einmal ansatzweise zu einander und sind aus meiner Sicht eine Zumutung fürs Auge. Mit einer vorausschauenden Planung und erweiterter Kernzone hätte sich das vermeiden lassen. Individualismus hat auch seine Grenzen. Schade, dass die zuständigen Behörden sich nicht mehr um eine wenigstens einigermassen ästhetische Bauweise kümmern....
Das rot eingerahmte Gebäude befindet sich in 400 meter Entfernung seit Oktober 2020 im Bau, genau auf der Zonengrenze, vor wenigen Monaten sogar mit einem Flachdach bewilligt.
Mir will man Holzbauten mit ortsüblichen Materialien und Giebel-Dachform an der Zonengrenze zu eigenem Land untersagen bzw es wird ohne gesetzliche Grundlage ein Abstand von zwei Metern gefordert. Dies selbst nachdem der Gemeinde nach Aussage des Rechtsdienstes gesagt worden ist, dass es eine solche Abstandsvorschrift nicht gibt und im Einzelfall entschieden werde, wie die Auswirkungen sind. In den von mir angefragten Gemeinden wird ein Abstand verlangt, dass die Bauarbeiten und das Stellen von Gerüsten nicht den Nachbarboden beansprucht. Hiezu ist ein Meter mehr als genügend.
Gebiet Oberfeld, es bestanden Versuche der Eigentümer - teilweise durch Behördenmitglieder unterstützt -dieses Gebiet in die Bauzone W2 umzuzonen
Die letzte intakte Stallgruppe aus der traditionellen Landwirtschaft am Saxerberg würde in ihrer Wirkung zerstört.
Es bleibt zu hoffen, dass wenigstens hier keine Einzonung erfolgt und der Ortsbildschutz ernst genommen wird.
Dies - so die Vorstellungen der Gemeinde - sollte der neue Richtplan sein. Man beachte den untauglichen Versuch einen grossen Teil des Oberfeldes einzuzonen.
Dies statt in der Nähe des Dorfzentrums zu bauen. Wer soll die dann erforderliche Sanierung der Saxerbergstrasse und der übrigen Infrastruktur bezahlen? Wie üblich der Steuerzahler?
Anfangs Mai 2023 fand ein weiterer Augenschein unter Leitung von mag. Beinder statt. Es wurde die Wiederaufnahme des Baugesuchsverfahren vereinbart und damit die Auflage eines Strassenprojektes. Zur Vermeidung weiterer nachbarlicher Formalschritte ist auch eine Mitwirkung über das minimale Strassenprojekt vorgesehen. Nun so denn...